Voraussetzungen für die Ermäßigung sind: Jugendliche unter 18 Jahren, Schüler und Studenten mit gültigem Schülerausweis bzw. Immatrikulationsbescheinigung, Auszubildende sowie Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % sowie Inhaber der hessischen Ehranamts-Card Hessen.